Die Werbeverträge des Mediahaus Verlags sind rechtswirksam

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Aus aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der höchsten juristischen Instanz in Deutschland, ergibt sich, dass die bestehenden Verträge vom Mediahaus Verlag rechtsgültig sind. Nachdem diverse Anwälte im Netz fälschlicherweise behauptet hatten, dass die Werbeverträge vom Mediahaus Verlag nicht rechtswirksam seien, ist dies nun eindeutig widerlegt.

Falschmeldungen tauchten plötzlich im Netz auf

Im Internet war zuletzt vermehrt von Anwälten zu lesen, die mit vagen Argumentationen und eher ungenauen Begriffen versuchten, die Kunden vom Mediahaus Verlag zu täuschen. So behaupteten diese vermehrt, dass die bestehenden Verträge zum Mediahaus Verlag nicht wirksam seien und aus diesem Grund ein einseitiges Kündigungsrecht für den Kunden bestehe. Außerdem sei es nicht notwendig, bestehende und kommende Rechnungen zu begleichen – auch dann nicht, wenn Anzeigen bereits in den Publikationen des Mediahaus Verlags veröffentlicht worden waren.

Vorsicht bei der Beraterwahl

Interessant bei dieser Art von juristischer Beratung ist vor allem, dass in einem solchen Fall keine Erfolgsgarantie beziehungsweise realistische Chancen angegeben werden. Auch die Grundlagen für diese Behauptungen sind oftmals nur unzureichend schwammig formuliert. Zwar sind diese Behauptungen nach dem aktuellen Urteil nicht mehr haltbar, strafbar gemacht haben sich die Anwälte mit ihrer Meinung zur Situation allerdings nicht. Dennoch sollte man bei der Wahl der juristischen Beratung dennoch Wert auf konkrete Angaben und eine klare, realitätsnahe Argumentation legen. Ansonsten kann dies einen großen finanziellen Schaden für Ihr Unternehmen bedeuten. Nicht nur die Mandatskosten oder die verlorenen Prozesskosten, sondern auch die notwendigen Nachzahlungen für eventuell nicht bezahlte Rechnungen vom Mediahaus Verlag sind dann zu entledigen, wenn diese im Voraus auf Rat des jeweiligen Anwalts ausgelassen wurden.

Rechtsprechung des BGH erklärt Verträge vom Mediahaus Verlag für wirksam

Nach den zuletzt aufgekommenen Behauptungen gibt es inzwischen Klarheit. Der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) hat inzwischen durch eine aktuelle Rechtsprechung die Situation rund um den Mediahaus Verlag eindeutig klargestellt und die Argumentation einiger weniger Anwälte damit entschieden zurückgewiesen. Denn bei den Werbeverträgen, die der Mediahaus Verlag mit seinen Kunden abschließt, handelt es sich um sogenannte Werkverträge. In einem solchen Vertrag besteht die vertragliche Pflicht für den Verlag darin, die jeweiligen Anzeigen im jeweiligen Magazin zu veröffentlichen. Ist dieses Magazin auch vertragsgemäß ausgeliefert, sind damit die Pflichten des Mediahaus Verlags erfüllt. Ein angenommener Erfolg, den ein Unternehmen mit der Werbung erzielen möchte, ist nicht im Vertrag verankert. Der Mediahaus Verlag kann somit nicht für den Erfolg der Anzeige verpflichtet werden, dies ist allein auf den Auftraggeber zurückzuführen.

Kontakt zum Mediahaus Verlag aufnehmen

Da es sich bei dem Bundesgerichtshof um das höchste deutsche Gericht handelt, ist dieses Urteil flächendeckend wirksam, auch wenn andere, diesem unterstehende, Gerichte zuvor anderer Auffassung gewesen sein sollten. Mit diesem Urteil sind somit einige Missverständnisse geklärt. Für die Zukunft gilt, dass in einem solchen Fall zunächst der Kontakt zum jeweiligen Partner, hier dem Mediahaus Verlag, gesucht wird. So können Probleme aus dem Weg geschafft werden, bevor diese von externen Beratern unnötig hochgekocht werden. Dem Mediahaus Verlag liegt besonders viel am direkten Kundenkontakt um kümmert sich sehr gerne um Ihre persönlichen Belange. Sollten Sie rechtliche Bedenken haben, melden Sie sich gerne unverzüglich. So verhindert man den langwierigen Weg über mehrere rechtliche Instanzen, da im Voraus bereits ein ehrlicher und direkter Dialog mit dem Mediahaus Verlag zur Lösung Ihres Problems geführt hat.

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